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   OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14   

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OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14 (https://dejure.org/2014,24593)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2014 - 5 ME 135/14 (https://dejure.org/2014,24593)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2014 - 5 ME 135/14 (https://dejure.org/2014,24593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit Art. 33 Abs. 2 GG; Bemessung des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei Verhinderung der Besetzung mehrerer Stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit Art. 33 Abs. 2 GG; Bemessung des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei Verhinderung der Besetzung mehrerer Stellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit Art. 33 Abs. 2 GG; Bemessung des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei Verhinderung der Besetzung mehrerer Stellen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begrenzung des Bewerberfeld nach dem innegehabten Amt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Das Anforderungsprofil selbst muss jedoch den rechtlichen Vorgaben entsprechen (BVerfG, Beschluss vom 20.9.2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris Rn 14; Nds. OVG, Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -).

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 20.9.2007, a. a. O., Rn 14).

    Die Eingrenzung des Bewerberfeldes nach dem innegehabten Amt ist daher grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und entspricht dem Grundgedanken des Laufbahnrechts (BVerfG, Beschluss vom 20.9.2007, a. a. O., Rn 18).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Das Verwaltungsgericht hat zum einen abweichend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn 28 - 30) den Streitwert für das Eilverfahren um die Hälfte reduziert.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013, a. a. O., Rn 31 - 33) wirkt sich die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend aus, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und die Vergabe der Stellen durch eine einheitliche Auswahlentscheidung erfolgt (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 19.3.2012 - 6 E 162/12 -, juris Rn 11).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Bewerber, die die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Gründen für die Ämtervergabe von vornherein nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen werden und müssen nicht mehr in den Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 6.4.2006 - BVerwG 2 VR 2.05 -, juris Rn 7; Nds. OVG, Beschluss vom 20.12.2013 - 5 ME 260/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 13 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 162/12

    Bestimmung des Streitwertes in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013, a. a. O., Rn 31 - 33) wirkt sich die beantragte Anzahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend aus, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und die Vergabe der Stellen durch eine einheitliche Auswahlentscheidung erfolgt (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 19.3.2012 - 6 E 162/12 -, juris Rn 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 6.8.2019, a. a. O., Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn 7; Beschluss vom 29.9.2015 - 5 ME 167/15 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

    Art. 33 Abs. 2 GG hindert den Dienstherrn grundsätzlich auch nicht daran, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einen bestimmten Status als (Mindest-)Voraussetzung vorzuschreiben und das Bewerberfeld nach dem innegehabten Amt einzugrenzen (Nds. OVG, Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 9 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2019 - 5 ME 116/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Beschluss vom 1.12.2016, a. a. O., Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 6 B 1/18

    Anspruch auf Untersagung der Besetzung der Stelle einer stellvertretenden

    - 5 ME 135/14 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 10. September 2013 - 3 CE 13.1592 -, juris, Rn. 48.
  • VG Ansbach, 27.03.2019 - AN 1 E 18.01289

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Besetzung einer Schulleiterstelle A 16

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (OVG Lüneburg, B.v. 1.12.2016 - 5 ME 153/16 - juris Rn. 27, BVerwG, U.v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, B.v. 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; B.v. 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • VG Göttingen, 18.11.2019 - 3 B 152/19

    Berufungsvorschlag: Abweichungsbefugnis; Berufungsvorschlag: Berufungskommission

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 05.09.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 01.03.2016 - 5 ME 10/16 - Beschluss vom 01.12.2016 - 5 ME 153/16 -, juris Rn. 27).
  • VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072

    Mindesterfahrungzeit als zwingendes Anforderungskriterium für eine

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (OVG Lüneburg, B.v. 1.12.2016 - 5 ME 153/16 - juris Rn. 27, BVerwG, U.v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, B.v. 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; B.v. 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; B.v. 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • VG Ansbach, 18.11.2019 - AN 1 E 19.01693

    Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren wegen Nichterfüllung des konstitutiven

  • VG Ansbach, 12.03.2018 - AN 1 E 17.02180

    Stellenbesetzungsverfahren- Mindestens fünfjährige Schulleitertätigkeit als

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2015 - 5 OA 31/15

    Beförderungsstelle; Streitwert; vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

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